Im Rahmen des Besuches von Simone Fischer haben wir uns mit sechs Trägern der Eingliederungshilfe aus der Region getroffen, um darüber zu sprechen, wie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) an der Basis gelingt.
Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe besser und moderner. Menschen mit Behinderungen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Ziel des BTHGs ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden beziehungsweise diesen entgegenzuwirken.
Übereinstimmend haben Vertreter*innen der Liebenau Teilhabe, St. Konrad, St. Elisabeth Stiftung, OWB, KBZO und vom Gärtnerhof über viele Unklarheiten in der konkreten Umsetzung berichtet und und die unterschiedlichen Regelungen der 44 Stadt- und Landkreise bemängelt. So müssen sich die Leistungserbringer zum Dienstleister im Rahmen eines engen Struktur- und Preiskorsetts in Zeiten steigender Unsicherheiten und Risiken entwickeln.
Simone Fischer forderte ein zügigeres Tempo bei der Umsetzung des BTHGs und wünscht sich, dass im Sinne der personenzentrierten Versorgung auch neue Wege beschritten und neue Kooperationen eingegangen werden müssen. Dieser neue Ansatz zur individuellen Betreuung bedeutet aber, dass mehr Mitarbeitende benötigt werden, damit das bei den Menschen mit Behinderungen auch ankomme. Doch bereits jetzt ist der Mangel an Fachkräften so groß, dass sich einzelne Einrichtungen fragen, ob sie nicht Plätze abbauen müssten, um insgesamt den gewollten Leistungsmix und eine gute Versorgung zu garantieren.
Im Gespräch wurde deutlich, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand durch zusätzliche Dokumentationen zu steigenden Kosten führt, und dass das Plausibilisierungssystem von Leistungen und Vergütung zum dem Mehraufwand beisteuert. Dennoch, so sind sich die Teilnehmer*innen einig, ist das BTHG wichtig. Es sei höchste Zeit für die Umsetzung des BTHG, denn
nun müssten die Menschen sich nicht dem Angebot anpassen, sondern die Angebote müssen sich nach den Wünschen und Vorstellungen der Klientinnen und Klienten richten.
Im Anschluss an das Gespräch haben wir eine Wohngemeinschaft der Liebenau Teilhabe besucht.
In den hellen, modernen Räumlichkeiten wird klar, warum das BTHG so wichtig ist: Menschen mit oder ohne körperliche oder seelische Einschränkungen haben das Recht auf ein würdevolles Leben.
Unter anderem sichert das BTHG allen Bewohner*in einer Einrichtung das Recht auf ein eigenes Zimmer zu.
Vielen Dank an die Teilnehmer*innen des Gesprächs für das entgegengebrachte Vertrauen und den interessanten Austausch.
Bild: v.l.n.r.:
Siegfried Groll, St. Konrad
Christian Mahl, Stiftung KBZO
Fabian Haussecker, Leiter der BFBMB Geschäftsstelle
Verena Rizvang, Der Gärtnerhof
Klaus Krebs, Stiftung Liebenau
MdL Petra Krebs
Ulrike Grimm, OWB
Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer
Judith Hepperle, Stiftung Liebenau
Andrea Thiele, St. Elisabeth-Stiftung
Georg Look, Gärtnerhof
Tobias Engenhorst, Stiftung Liebenau