Mit 239.500 Euro fördert das Land den Neubau der Mehrzweckhalle Eisenharz in Argenbühl, das teilen die Landtagsabgeordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU) mit.
„Sport spielt eine bedeutsame Rolle für das Zusammenleben, indem er Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebenserfahrungen verbindet. Gut ausgestattete und vielseitig nutzbare Sportanlagen sind daher unverzichtbar für eine gute Lebensqualität in ländlichen Gegenden,“ so Petra Krebs und Raimund Haser.
„Mit der Förderzusage für den Neubau der Mehrzweckhalle Eisenharz in Argenbühl findet der Sport ein neues Zuhause. In einem tollen Beteiligungsprojekt ist hier vieles erdacht worden, dass eine neue Sport- und Veranstaltungsstätte, aber auch innerörtliche Entwicklungsflächen bereitstellt. Damit sind Sport und Gesellschaft vor Ort gut aufgestellt für die Zukunft.
Insgesamt werden in diesem Jahr 117 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 18,3 Mio. Euro unterstützt. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Wir geben damit ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sichert außerdem ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Erwachsene.“
„Die positiven Kräfte des Sports sind umso wirksamer, je mehr Menschen von ihnen erreicht werden. Sport- und Bewegungsangebote können und sollen Jede und Jeden zu einem aktiven Lebensstil motivieren und im Sport mit anderen Menschen zusammenführen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, sozialen und kulturellen Hintergrund oder einer Behinderung,“ sind Krebs und Haser überzeugt.
Zum Hintergrund:
Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen 49 genehmigte Anträge (rd. 8,1 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 14 Anträge (rd. 2,7 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 30 Anträge (rd. 4,2 Mio. Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 24 Anträge (rd. 3,3 Mio. Euro).
Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle von Sanierungsmaßnahmen werden die zuwendungsfähigen Ausgaben auf höchstens 70 Prozent der für entsprechende Neubaumaßnahmen geltenden Pauschalbeträge begrenzt.
Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) zu entnehmen.
VwV siehe: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000009650
Zu den Pauschalbeträgen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000009650