Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Bergwacht Isny mit 30.313 Euro für die Ausstattung der Bergrettungswache.
Nach den ebenfalls vom Land geförderten Investitionen der vergangenen Jahre in die bauliche Sanierung der Bergrettungswache im Bufflerweg folgt nun ein nächster wichtiger Schritt zur Stärkung der ehrenamtlichen Bergretterinnen und Bergretter.
„Die Männer und Frauen der Bergwacht leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit in unserer Region – oft unter schwierigsten Bedingungen“ betonen die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne) anlässlich der Förderzusage. Mit der Verbesserung der Ausrüstung für den Betrieb der Wache sowie für eine schnelle Hilfe bei Unfällen und medizinischen Notfällen in den umliegenden Bergen und im unwegsamen Gelände erhöht sich nicht nur die Sicherheit der Einsatzkräfte, sondern auch die Sicherheit der vielen Menschen, die in der Region Erholung und Naturerlebnis suchen. „Die neuerliche Unterstützung des Landes ist nicht nur ein Zeichen der Anerkennung für das enorme ehrenamtliche Engagement, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Rettungsarbeit“ so die Abgeordneten weiter.
Mit der Förderung der Rettungsdienste setzt Baden-Württemberg seine kontinuierliche Unterstützung für die ehrenamtliche Rettungsarbeit konsequent fort.
Hintergrundinformationen:
Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.
Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).
Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, zugewiesen.