Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne): Rot an der Rot erhält 129.435 Euro für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur
Auf dem Weg zur flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet kommt Baden-Württemberg immer zügiger voran. Bei der jüngsten Breitbandübergabe hat Innenminister Thomas Strobl insgesamt 47 Förderbescheide in Höhe von 76,6 Millionen Euro an Kommunen in Baden-Württemberg übergeben. Auch die Gemeinde Rot an der Rot aus dem Wahlkreis Wangen-Illertal ist unter den Zuwendungsempfängern.
„Wir freuen uns besonders, dass die Gemeinde Rot an der Rot im Rahmen der Breitbandförderung einen Zuschuss in Höhe von 129.435 Euro vom Land erhält. Die Förderung wird dazu beitragen, dass die Bürger in Rot an der Rot, Haslach und Ellwangen rasch von schnellem Internet profitieren. Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist unerlässlich für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Durch die Zusammenarbeit von Gemeinde und Land schaffen wir eine nachhaltige Infrastruktur für die digitale Zukunft“, sagen die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne).
Seit 2016 wurden für 3.170 kommunale Förderprojekte vom Land 1,69 Milliarden Euro und vom Bund weitere 1,84 Milliarden Euro, zusammen rund 3,53 Milliarden Euro, zur Verfügung gestellt (Stand 01.09.2022). Die Zahl der Haushalte und gewerblichen Nutzer, die mit schnellem Internet versorgt sind, steigt kontinuierlich. In Baden-Württemberg verfügen 88,9 Prozent der Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s. Im Gigabit-Bereich verfügen derzeit 59,5 Prozent der Haushalte über einen Anschluss von 1.000 Mbit/s.
Vielerorts werden mit dem Ausbau vom grauen Flecken schon die nächsten Schritte geplant. Das Antragsaufkommen der Grauen-Flecken-Anträge hat seit Sommer 2022 deutlich zugenommen. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) trat am 30. September 2021 in Kraft und kofinanziert mit 40 Prozent das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes. Es sind somit sämtliche Gebiete förderfähig, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen. Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s fällt Anfang des Jahres 2023 weg und es werden alle Gebiete förderfähig, in denen keine Glasfaseranbindung besteht.