Landtagsabgeordnete Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne) freuen sich: „Die Landesregierung investiert mit einer Rekordsumme in den Ländlichen Raum – der Wahlkreis Wangen-Illertal erhält knapp 3 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. Im Rahmen der diesjährigen Programmentscheidung des ELR wurden 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 verschiedenen Projekten landesweit ausgewählt. Darunter sind auch 45 Vorhaben aus dem Wahlkreis Wangen-Illertal. Der Förderschwerpunkt des Wahlkreises liegt in diesem Jahr im Bereich Innenentwicklung/Wohnen, aber auch Bauvorhaben von Betrieben oder die Grundversorgung werden abgedeckt. Folgende Gemeinden profitieren im Jahr 2021 von den Fördermitteln des ELR: Dettingen an der Iller (211.130 €), Erolzheim (40.000 €), Rot an der Rot (599.800 €), Amtzell (168.225 €), Argenbühl (603.790 €), Aulendorf (211.300 €), Bad Waldsee (51.700 €), Bad Wurzach (169.790 €), Kißlegg (79.050 €), Leutkirch (371.180 €), Vogt (117.120 €), Wangen (75.000 €) und Wolfegg (268.385 €). Die Fördersumme im Wahlkreis beläuft sich damit auf 2.966.470 Euro.
„Das ELR ist das Flaggschiff unter den Förderprogrammen des Landes. Mit ihm geben wir neue Impulse und Projekte sowohl im privaten, kommunalen als auch im gewerblichen Bereich“, erklären die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne). Deshalb hat die Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in diesem Jahr noch einmal um knapp 10 Millionen Euro aufgestockt. Mit der Rekordsumme von mehr als 100,2 Millionen Euro, der höchsten Fördersumme in der Geschichte des ELR-Programms, fördert das Land im Jahr 2021 schwerpunktmäßig die Themen Grundversorgung und Innenentwicklung/Wohnen. Gemeinden, die solche Projekte unterstützen, wurden in diesem Jahr prioritär gefördert.
Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Sicherstellung der Grundversorgung und die Unterstützung der Wirtschaft von großer Wichtigkeit. Über die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung werden positive Impulse gegeben, um die Dorfgastronomie ebenso wie Bäckereien, Metzgereien sowie weitere Handwerksbetriebe und Unternehmen zu unterstützen. „Der Lockdown hat vielen Betrieben stark zugesetzt. Es ist daher richtig und wichtig, dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Mit der Schwerpunktsetzung Wohnen wird zudem der Innenentwicklung der notwendige Stellenwert eingeräumt“, betonen die Abgeordneten Petra Krebs und Raimund Haser.
Rund die Hälfte der Mittel 2021 werden für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt.
„Wir freuen uns, dass so viele Projekte in unserem Wahlkreis in diesem Jahr vom Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen profitieren können. Die Schaffung von attraktivem und zeitgemäßem Wohnraum in unserer ländlichen Region ist von wesentlicher Bedeutung, um unsere Kommunen zukunftsfest zu machen. Aufgrund der angespannten Wohnraumsituation vielerorts sind die geförderten Maßnahmen eine wichtige Entlastung“, sagt Petra Krebs. „Auch eine wohnortnahe Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist essenziell, um die Lebensqualität auf dem Land zu erhalten und weiter zu verbessern. Daher haben wir uns in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 aktiv dafür eingesetzt, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum weiter gestärkt werden kann“, so Raimund Haser, der sich auch über die Förderung kommunaler Projekte freut.
Besonders ist in diesem Jahr der – auf eigenes Risiko – mögliche vorzeitige Maßnahmenbeginn. Laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk kann das normalerweise erforderliche Abwarten des Zuwendungsbescheides ausnahmsweise entfallen. Konkret bedeutet dies: Wer heute von der Aufnahme seines Projekts in das ELR erfährt, der kann beim Vorliegen der baurechtlichen Genehmigung sofort loslegen.
Hintergrundinformationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum und besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 16. Legislaturperiode wurde das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt. Dabei wurden zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.
Die Landesregierung beobachtet und analysiert die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Ländlichen Raum mit großer Sorgfalt und steuert den negativen Folgen des Strukturwandels gezielt und mit Einsatz umfangreicher Fördermittel entgegen. Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung von Menschen aus dem Ländlichen Raum entgegenzuwirken.
Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung.
Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt - 5 - zum Beispiel die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.
Für die Programmjahre 2020/2021 wurde die Sonderlinie Dorfgastronomie neu in das ELR eingeführt. Mit der Sonderlinie sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden investiven Maßnahmen unterstützt werden. Aus dem Gesamtbudget des ELR stehen für die Sonderlinie insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr