Zur Berichterstattung zur Schließung der Pflegeheime in der Region nimmt Petra Krebs, Sprecherin für Gesundheits-, Senioren- und Pflegepolitik und grüne Abgeordnete für den Wahlkreis Wangen Stellung. Sie betont die Notwendigkeit der Landesheimbauverordnung, welche die Qualität der baurechtlichen Standards von stationären Pflegeeinrichtungen regelt.
„Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein Menschenrecht und steht auch unseren pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger in stationären Einrichtungen zu“, so Petra Krebs. „Deshalb muss die Infrastruktur solcher Einrichtungen darauf ausgerichtet sein, die Würde und die Selbstbestimmung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in allen Belangen zu wahren und zu beschützen“.
Die Landesheimbauverordnung, die schon 2009 verabschiedet wurde, hat die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im Blick, deren Situation verbessert werden soll. Dazu gehört die Achtung ihrer Würde, Persönlichkeit und Individualität. Dies basiert auf einem modernen Verständnis einer humanen stationären Versorgung und Betreuung.
Die Standards der Landesheimbauverordnung, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität orientieren, werden von einem breiten politischen und fachlichen Konsens getragen. Prägende Standards der Landesheimbauverordnung, wie etwa das Einzelzimmergebot, sind heute pflegewissenschaftlicher Konsens, der inhaltlich nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt wird. Zumal es vollkommen unüblich ist, dass sich zwei völlig fremde Menschen in einer Einrichtung einen Schlafplatz teilen. Die Verordnung lässt aber auch zu, dass zwei Menschen die Möglichkeit haben, auf eigenen Wunsch gemeinsam in einem Zimmer zu leben. Dazu werden jeweils zwei nebeneinanderliegende Zimmer zu einer Wohneinheit verbunden.
Auch ohne die Landesheimbauverordnung würden stationäre Einrichtungen heute überwiegend nach diesen Standards gebaut, weil diese den subjektiven Wünschen und pflegewissenschaftlich belegten Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen entsprechen.
Für die Umsetzung dieser baurechtlichen Qualitätsstandards, wurde den Heimträgern eine Frist von fast 10 Jahren bis zum 31.08.2019 eingeräumt, um sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Einem beträchtlichen Teil an stationären Einrichtungen werden auch individuell verlängerte Übergangsfristen zugestanden, wenn dies für die Refinanzierung dringender Betriebsinvestitionen als notwendig betrachtet wird.
Bereits jetzt kann man aus den Rückmeldungen der Regierungspräsidien eine positive Zwischenbilanz ziehen. Die Umsetzung der Landesheimbauverordnung ist auf einem guten Weg und die weit überwiegende Zahl der Einrichtungsträger ist bereits dabei, die Landesheimbauverordnung umzusetzen.
MdL Krebs findet es zutiefst bedauerlich, wenn Pflegeeinrichtungen schließen müssen. Pflege müsse flächendeckend und für Jeden zugänglich gestaltet sein. Jede Schließung sei somit schmerzlich. Jedoch müsse auch das Verständnis einer humanen stationären Versorgung und Betreuung oberste Priorität bei der Pflegegestaltung haben.